Die Schweiz befindet sich mitten im Wandel ihrer Energie- und Steuerpolitik. Mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2028 verändern sich auch die Rahmenbedingungen für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer – insbesondere im Bereich der energetischen Sanierungen. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb jetzt handeln, um noch von staatlichen Förderungen und steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Solarförderungen 2026 gelten, welche Änderungen bevorstehen und wie Sie Ihre Investition optimal planen.
1. Aktueller Stand: Eigenmietwert und Steuerreform
Am 28. September 2025 hat die Schweiz die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Damit wird ein historischer Systemwechsel eingeläutet – und dieser hat direkte Auswirkungen auf alle Eigentümerinnen und Eigentümer.
Mit der neuen Regelung sollen ab dem Steuerjahr 2028 viele der heutigen Steuerabzüge für Unterhalt, Reparaturen und energetische Massnahmen auf Bundesebene wegfallen.
Das bedeutet: Wer seine Immobilie energetisch saniert – etwa durch eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder bessere Dämmung – kann die Kosten nur noch bis 2027 steuerlich absetzen.
Einige Kantone könnten zwar eigene Abzugsmöglichkeiten beibehalten, doch auf Bundesebene entfallen sie voraussichtlich vollständig.
Fazit: Wer 2026 oder 2027 baut, kann die letzten Jahre mit voller steuerlicher Förderung nutzen.
2. Bundesförderung für Solaranlagen – die Einmalvergütung (EIV)
Die wichtigste Förderung für Solaranlagen in der Schweiz ist die Einmalvergütung (EIV).
Sie wird vom Bund ausbezahlt und soll den Einstieg in die Solarenergie finanziell erleichtern.
Es gibt drei Varianten:
- KLEIV – für kleine Anlagen bis 100 kW Leistung
- GREIV – für grössere Anlagen ab 100 kW
- HEIV – für Anlagen ohne Eigenverbrauch
Die Einmalvergütung deckt bis zu 30 % der Investitionskosten ab.
Für eine typische Einfamilienhaus-Anlage mit 10 kW kann man im Durchschnitt mit rund 3’500 bis 4’000 CHF Förderung rechnen.
Die Auszahlung erfolgt einmalig nach Inbetriebnahme der Anlage und Antragstellung.
Seit Anfang 2025 gelten leicht angepasste Fördersätze, insbesondere für kleinere Anlagen. Wer 2026 baut, profitiert also noch von stabilen und planbaren Zuschüssen.
3. Kantonale und kommunale Förderprogramme
Neben der Bundesförderung gibt es zahlreiche kantonale und lokale Förderungen, die je nach Region stark variieren.
Viele Kantone unterstützen zusätzlich:
- die Kombination aus Solaranlage und Batteriespeicher,
- integrierte Fassadenanlagen oder
- die energetische Gesamtsanierung eines Gebäudes.
Einige Energieversorger zahlen zudem zusätzliche Boni oder Vergütungen pro installiertem Kilowattpeak (kWp).
Es lohnt sich also, vor der Planung die regionalen Programme zu prüfen – besonders für Gemeinden mit eigener Energiepolitik.
4. Steuerliche Vorteile – noch bis 2027
Neben den Fördergeldern profitieren Hausbesitzer derzeit noch von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:
- Investitionskosten abziehbar: Kosten für die Installation einer Photovoltaikanlage können als energetische Sanierung geltend gemacht werden.
- Ersatz von Heizung oder Dachsanierung: Wird eine alte Heizung durch eine nachhaltige Lösung ersetzt oder das Dach im Zuge der Solarintegration saniert, sind auch diese Aufwendungen abziehbar.
- Erträge aus Solarstrom: Der selbst genutzte Solarstrom ist steuerfrei, nur Überschüsse aus der Einspeisung können als Einkommen gelten.
Ab 2028 entfallen diese Abzüge bei der direkten Bundessteuer voraussichtlich komplett – das Zeitfenster zum Profitieren wird also immer kleiner.
5. Warum Sie 2026 handeln sollten
Die kommenden Jahre bieten die wohl letzte grosse Chance, eine Solaranlage mit voller Förder- und Steuerwirkung umzusetzen.
Wer bis 2027 investiert, profitiert doppelt:
- Finanzielle Unterstützung durch die Einmalvergütung
- Steuerliche Entlastung bei der Bundes- und Kantonssteuer
Zudem sichern Sie sich langfristig:
- Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
- Wertsteigerung Ihrer Immobilie
- Beitrag zur Schweizer Energiewende
Nach 2028 müssen Hausbesitzer die Investitionen in der Regel zu 100 % selbst tragen.
6. Schritt-für-Schritt: So sichern Sie sich Ihre Förderung
- Angebot einholen – Lassen Sie sich von einem zertifizierten Fachbetrieb beraten und ein individuelles Angebot erstellen.
- Förderantrag prüfen – Ihr Installateur kann den Antrag für die Einmalvergütung meist direkt einreichen.
- Kantonale Programme vergleichen – Prüfen Sie, ob Ihr Kanton zusätzliche Förderungen oder Boni anbietet.
- Installation & Inbetriebnahme – Nach der Inbetriebnahme wird die Förderung ausbezahlt.
- Steuererklärung nutzen – Reichen Sie alle Rechnungen ein, um die Investition steuerlich geltend zu machen.
Fazit: Jetzt planen, bevor die Vorteile verschwinden
2026 ist das ideale Jahr, um eine Solaranlage zu realisieren.
Sie profitieren noch von attraktiven Bundesförderungen, kantonalen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen, bevor diese durch die Steuerreform ab 2028 stark eingeschränkt oder ganz abgeschafft werden.
Wer heute handelt, spart doppelt: durch tiefere Investitionskosten und geringere Energiekosten in den kommenden Jahren.
Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie sich Ihre Solarförderung 2026 – bevor die Fristen ablaufen.